Hamburger Abendblatt - 01.12.2006
Geld vom Staat für Rußfilter
Besitzer von neuen und alten Dieselfahrzeugen ohne Rußpartikelfilter
müssen vom 1. April 2007 an einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer
zahlen. Dieser ist vier Jahre lang bis zum 31. März 2011 fällig, wie
das Bundesumweltministerium nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs
über die Dieselrußfilterförderung mitteilte.
Der Aufschlag beträgt 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum und
liegt damit bei den verbreiteten 1,9- oder
2,0-Liter-Dieselfahrzeugen insgesamt bei knapp 100 Euro. Wer dagegen
seinen \"Gebrauchten\" mit Rußfilter nachrüstet, bekommt einen
einmaligen Steuernachlass von 330 Euro. \"Wer klug ist und etwas für
die Umwelt tut, spart damit mehr als 400 Euro\", sagte
Verkehrsexperte Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub Deutschland. \"Er
muss damit nur ein Drittel der 600 Euro Einbaukosten für den
Rußpartikelfilter aufbringen.\" Das Gesetz sollte ursprünglich
früher in Kraft treten.
dpa
Auto Presse - 30.11.2006
Russfilter-Förderung beschlossen
Die steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-Pkws mit
Rußpartikelfiltern ist gestern Abend vom Bundeskabinett beschlossen
worden. Auch wenn das Gesetz erst ab 1. April 2007 in Kraft tritt,
wird die Nachrüstung rückwirkend zum 1. Januar 2006 mit einmalig 330
Euro gefördert. Die Unterstützung wird bis Ende 2009 gewährt.
Dagegen müssen Halter von Fahrzeugen, die nicht die Euro 4-Norm
erfüllen, müssen über den Zeitraum von vier Jahren (1.4.07 bis
31.3.2011) 1,20 Euro mehr pro 100 Kubikmetern Hubraum zahlen. (ar/sb)
KFZ-Betrieb - 09.11.2006
Förderung für Dieselpartikelfilter kommt
Autofahrer können mit einer steuerlichen Förderung von einmalig 330
Euro rechnen, wenn sie nachträglich einen Dieselpartikelfilter
einbauen. Nach der Einigung der Umweltminister haben am Donnerstag
auch die Länderfinanzminister dem Öko-Bonus zugestimmt. Allerdings
mit leichten Änderungen, wie es in Berlin nach der
Finanzministerkonferenz hieß. So wird der Steuernachlass rückwirkend
von Anfang 2006 an bis einschließlich 2009 gewährt, nicht aber auch
für das Jahr 2005. Dies hatten die Umweltminister gefordert. Zudem
fällt der Aufschlag bei der Kfz-Steuer geringer aus, der im Gegenzug
für nicht nachgerüstete Fahrzeuge gezahlt werden soll. Statt 1,60
Euro sind nun 1,20 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum
vorgesehen.
Damit steht der seit März 2005 andauernde Streit über den einmaligen
Nachlass bei der Kfz-Steuer vor dem Ende. Da auch die
Ministerpräsidenten sowie der Bund dahinter stehen, gilt eine
endgültige Verabschiedung des befristeten Anreizprogramms als
sicher. Mit dem Aufschlag für Fahrzeuge ohne Rußfilter soll die
Subvention ohne Ausfälle für die Länderhaushalte finanziert werden,
denen die Kfz-Steuer zufließt. Die Umweltminister hatten eine
Überprüfungsklausel vereinbart, mit der nachjustiert werden soll.
Eine Nachrüstung kostet im Schnitt etwa 600 Euro. In Deutschland
gibt es schätzungsweise 10 Millionen Dieselfahrzeuge. Davon könnten
nach früheren Berechnungen mindestens zwei Millionen Alt-Fahrzeuge
mit Partikelfiltern nachgerüstet werden. Für die jetzige Einigung
wurden 1,5 Millionen Fahrzeuge unterstellt. Wie viele es am Ende
sein werden und wie viel das Vorhaben kosten wird, ist letztlich
offen. Ziel ist es, die Luftbelastung mit Feinstaub zu reduzieren.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag die aufkommensneutrale
Förderung von Dieselrußfiltern vereinbart. Die Finanzminister
standen dem Vorhaben Partei übergreifend von Anfang an skeptisch
gegenüber. Dem Vernehmen nach soll noch geprüft werden, ob das
Anreizprogramm und die ungleiche Behandlung nachgerüsteter und nicht
nachgerüsteter Fahrzeuge auch mit EU-Recht vereinbar ist. Die
Mehrzahl sehe aber keine Probleme, hieß es nach dem Ministertreffen.
T-Online Auto - 21.09.2006
2007 erste Fahrverbote in Innenstädten
Die ersten deutschen Innenstädte werden schon ab dem nächsten Jahr
für Autos mit schlechter Abgasnorm dichtgemacht. Das berichtet die
Zeitschrift "Auto Bild". Hintergrund der Innenstadtsperrungen sind
die EU-Grenzwerte für Feinstaub, die derzeit in fast allen deutschen
Großstädten überschritten werden. Der Straßenverkehr gilt als einer
der Hauptverursacher der Feinstaub-Belastung.
Auto Bild - 08.09.2006
Förderung von Rußpartikelfiltern
330 Euro für Nachrüster
Die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Rußpartikelfilter soll ab
2007 mit 330 Euro gefördert werden. Das beschlossen die
Landesfinanzminister.
Von Boris Pieritz Am 7. September trafen sich die 16
Landesfinanzminister zu einer Konferenz. Thema: die Förderung der
Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Rußpartikelfiltern. Wie
autobild.de aus gut informierten Kreisen erfuhr, ist jetzt eine
Entscheidung gefallen. Ein von Bayern und Rheinland-Pfalz
ausgearbeiteter Entwurf wurde mehrheitlich angenommen.
Dieser besagt, dass, wer seinen Selbstzünder mit einem
Rußpartikelfilter nachrüstet, ab 2007 mit 330 Euro gefördert wird.
Diejeningen, die ihren filterlosen Diesel hingegen nicht nachrüsten,
zahlen demnach ab 2007 bis 2010 pro Jahr einen Zuschlag zur
Kfz-Steuer von jeweils 1,60 Euro pro 100 cm³ Hubraum. Der
verabschiedete Gesetzesentwurf der Landesfinanzministerkonferenz
wird nun Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vorgelegt.
Spiegel Online - 07.09.2006
Erster Rußfilterkat für Biodiesel freigegeben
Twin-Tec gibt grünes Licht für Biodiesel: Als erster Hersteller
gibt das Unternehmen seine Russfilterkatalysatoren zum Nachrüsten
für den Pflanzensprit frei. Erst vor kurzem hat die Autoindustrie
vor dem ausschließlichen Tanken von Biodiesel gewarnt.
Königswinter - Dieselfahrzeuge, die vom Hersteller eine Freigabe für
den Biosprit haben, können auch nach der Nachrüstung mit
Russfilterkatalysatoren ohne Auswirkungen auf Fahrzeug,
Fahrverhalten und Filterkat mit Biodiesel betankt werden, teilte
Twin-Tec in Königswinter bei Bonn mit.
Der Freigabe vorausgegangen seien umfangreiche Tests, bei denen die
Auswirkungen des Biosprits auf die Filtergeneration sowie die
katalytische Beschichtung des Rußpartikelfiltersystems untersucht
wurden. Laut Twin-Tec ergeben sich durch Tanken von Biodiesel weder
schlechtere Filtereigenschaften noch erhöhte CO2-Emissionen.
Biodiesel stand zuletzt in der Kritik, weil er angeblich die
Filtereigenschaften moderner Rußpartikelfilter beinträchtige.
Volkswagen, Audi, Ford und BMW hatten bekannt gegeben, dass ihre für
Biodiesel zugelassenen Modelle nicht ausschließlich Biodiesel tanken
dürften. Nur die ab nächstes Jahr gesetzlich vorgeschriebene
Beimischung von fünf Prozent zum normalen Diesel sei unbedenklich.
auto motor sport - 07.09.2006
Rußfilter für Biodiesel
Als erster Hersteller hat das Unternehmen Twin-Tec jetzt nach
eigenen Angaben seine Rußfilterkats zum Nachrüsten älterer
Dieselfahrzeuge für den Betrieb mit Biodiesel freigegeben.
Fahrzeuge, die vom Hersteller eine Freigabe für den Biosprit haben,
können auch nach der Filternachrüstung ohne Auswirkungen auf
Fahrzeug, Fahrverhalten und Filterkat mit Biodiesel betankt werden,
teilt das Unternehmen in Königswinter bei Bonn mit.
Der Freigabe vorausgegangen seien umfangreiche Tests, bei denen die
Auswirkungen des Biosprits auf die Filtergeneration sowie die
katalytische Beschichtung des Rußpartikelfiltersystems untersucht
wurden. Laut Twin-Tec ergeben sich durch Tanken von Biodiesel weder
schlechtere Filtereigenschaften noch erhöhte CO2-Emissionen.
Biodiesel stand zuletzt in der Kritik, weil es angeblich die
Filtereigenschaften moderner Rußpartikelfilter beinträchtige.
Kölnische Rundschau - 30.08.2006
Wer darf in die Umweltzone
Der Bund hat am 31. Mai 2006 die „Verordnung zur Kennzeichnung
emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ beschlossen. Sie muss noch in Brüssel
ratifiziert werden und tritt voraussichtlich 2007 in Kraft. Mit ihr
wird die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach der Höhe ihrer
Schadstoffemission bundesweit einheitlich geregelt. Die Fahrzeuge
erhalten je nach Schadstoffausstoß entweder keine oder eine rote,
gelbe oder grüne Plakette. Diese Plaketten sollen bei den
Kfz-Zulassungsstellen, beim TÜV und bei Auto-Werkstätten ausgegeben
werden und voraussichtlich etwa fünf Euro kosten. Außerdem wird ein
Verkehrszeichen eingeführt, das die Kommunen zur Anordnung von
Verkehrsbeschränkungen in „Umweltzonen“ aufstellen können. In der
Kölner Innenstadt soll ab dem 1. Januar 2008 zunächst eine
„rot-gelb-grüne Umweltzone“ eingerichtet werden, das heißt nur
Fahrzeuge mit Plakette haben dort das Zufahrtsrecht. Fahrzeuge mit
Otto-Motor ohne einen geregelten Katalysator sowie alte
Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 1 haben keine Zufahrt
mehr. Ist die Belastung weiterhin zu hoch, soll die Zone ab 1.
Januar 2010 auf „Gelb-Grün“ verschärft werden. Dann haben
Diesel-Fahrzeuge nur noch Zufahrt, wenn sie mit einem Partikelfilter
ausgerüstet sind und die Schadstoffklasse Euro 3 haben
(Partikelausstoß höchstens 50 Milligramm pro Kilometer). Nach
Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts entsprechen derzeit 49,1 Prozent
der Pkw der schadstoffreduzierten Euro 3- oder Euro 4-Norm.
Frankfurter Rundschau - 14.08.2006
Neuer Plan für Rußfilter
Länder legen Fördermodell vor
Berlin/München - Im Streit zwischen Bund und Ländern über eine
steuerlich geförderte Auto-Nachrüstung mit Diesel-Rußpartikelfiltern
scheint nun ein Durchbruch möglich zu sein: Die Umwelt- und
Finanzminister der Bundesländer haben sich auf ein Alternativmodell
zu dem des Bundes verständigt. Das bestätigte Bayerns Umweltminister
Werner Schnappauf (CSU). "Das Modell hat gute Chancen, politisch
über die Bühne zu gehen", sagte Schnappauf.
Nach dem Ländermodell ist eine Steuerförderung von 330 Euro
vorgesehen - 30 Euro mehr als vom Bund geplant. Sie soll für die
Nachrüstung von Altfahrzeugen bis zur EU-Emissionsnorm 4 gelten,
deren Schadstoffe um bis zu 50 Prozent verringert werden. Die
Förderung soll von 2007 an möglich sein. Das Bundesmodell sieht
einen Start bereits in diesem Jahr vor.
Finanziert werden solle die Entlastung von den Autofahrern, die ihre
Altfahrzeuge nicht nachrüsten lassen, erläuterte Schnappauf. Gezahlt
werde nicht pauschal wie beim Bundesmodell, sondern nach Hubraum.
"Für ein 2-Liter-Dieselauto bedeutet das 32 Euro im Jahr
Kfz-Steuermehrbelastung", sagte der Minister. Ausgenommen seien
Autos mit modernster Abgastechnik.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte den Vorstoß der
Bundesländer. "Wir werden das Konzept genau prüfen", sagte er. Die
Förderung des Partikelfilters müsse rasch kommen, damit die
Feinstaubbelastung der Innenstädte sinke. dpa
Berliner Morgenpost - 08.08.2006
Deutschland verfehlt Ziele zur
Luftreinhaltung
Berlin - Deutschland läuft nach Angaben des Umweltbundesamtes
Gefahr, seine Vorreiterrolle bei der Luftreinhaltung in Europa zu
verlieren. Seit Anfang 2000 habe sich die Luftqualität nicht weiter
verbessert. Zudem würden die EU-weit festgelegten Grenz- und
Zielwerte für Feinstaub, Stickstoffoxide und Ozon nach wie vor
überschritten. "Wir müssen leider davon ausgehen, dass Deutschland,
wie eine ganze Reihe anderer EU-Mitgliedsstaaten auch, die
vereinbarten Luftqualitätsziele auch 2010 nicht erreichen wird",
sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Andreas Troge, der
Morgenpost.
Keinesfalls dürften Schwierigkeiten, die Grenzwerte einzuhalten, zu
deren Abschwächung führen, warnte das UBA. Die derzeit diskutierte
Erhöhung der zulässigen Überschreitungstage beim Feinstaub von 35
auf 55 Tage, wie sie zuletzt auch vom Umweltausschuss des
Europäischen Parlaments vorgeschlagen wurde, sei nicht akzeptabel.
"Wir verbessern unsere Luft nicht, indem wir Grenzwerte an gemessene
Konzentrationen anpassen oder Messverfahren ändern", sagte Troge.
Stattdessen stünden die EU, Länder und Bund, aber auch Städte und
Kommunen in der Pflicht, ihre Pläne zur Minderung der
Feinstaubkonzentration endlich konsequent umzusetzen. Hierzu
gehörten auf lokaler Ebene etwa begrenzte Fahrverbote für alte,
schadstoffreiche Fahrzeuge und verbesserte Angebote im öffentlichen
Nahverkehr. Zudem müssten sich Bund und Länder endlich über die
Finanzierung der Partikelfilternachrüstung von Dieselfahrzeugen
einigen.
Ausdrücklich weist das UBA darauf hin, dass auch die bisherigen
Maßnahmen zur Beschränkung der Stickstoffoxidemissionen nicht
ausreichen. Ähnlich wie beim Feinstaub sollen von 2010 an auch für
Stickstoffoxide EU-weite Grenzwerte gelten. "Nach den bisherigen
Emissionstrends ist nicht damit zu rechnen, dass Deutschland diese
Grenzwerte einhalten wird", sagte ein UBA-Sprecher. Derzeit würde
der vorgesehene Jahresgrenzwert an fast jeder fünften deutschen
Messstelle überschritten: "Wir laufen Gefahr, in die gleiche Falle
wie beim Feinstaub zu tappen."
Kfz-Betrieb - 03.07.2006
Twin-Tec
Ein neuer Millionenmarkt
Twin-Tec-Sprecher Rainer Werthmann rät, schon jetzt
Nachrüstfilter vorzuhalten
Redaktion: Beginnt das Nachrüstgeschäft nun zu
laufen, nachdem die Bundesregierung die Kennzeichnungsverordnung
beschlossen hat?
Rainer Werthmann: Es gibt, wenn Sie so wollen, drei Bausteine:
Erster Baustein war die Verabschiedung der technischen Vorgaben, die
die Hersteller von Nachrüstsystemen überhaupt erst in die Lage
versetzt haben, serienreife Nachrüstsysteme auf den Markt zu
bringen. Ein zweiter, ebenso wichtiger Baustein ist „Verordnung zur
Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“, die das Kabinett am
31. Mai 2006 verabschiedet hat. Nach dieser erhalten übrigens alle
mit dem Twin-Tec-Rußfilterkat nachgerüsteten Euro-3-Dieselfahr¬zeuge
die beste, nämlich die „Grüne Plakette“ der Schadstoffgruppe 4.
Dritter und vorerst letzter Schritt ist die lang erwartete
Förderung. Im Gespräch sind 300 Euro. Wenn Dieselfahrzeugen ohne
Filter Fahrverbote drohen, werden die Autobesitzer sicherlich
verstärkt darüber nachdenken, ihr Fahrzeug schnellstmöglich
nachzurüsten. Kfz-Werkstätten, die sich darauf einstellen und ihre
Kunden vernünftig informieren, werden hier Vorteile gegenüber ihren
Wettbewerbern haben.
Für wann rechnen Sie mit einer Entscheidung über die finanzielle
Förderung?
Ich glaube, dass noch in diesem Jahr eine steuerliche Förderung
verabschiedet wird.
Wie groß ist das Marktpotenzial für die Förderung, d. h. wie
viele Autofahrer werden ihr Fahrzeug nachrüsten lassen?
Die Besitzer von jungen Fahrzeugen, also Euro-4- und
Euro-3-Diesel-Pkw, werden sicherlich zuerst handeln und ihre
Fahrzeuge nachrüsten. Twin-Tec ist ja der Anbieter, der derzeit die
meisten Fahrzeuge dieser Kategorie abdeckt. Um genauer zu sein:
Unser neues Lieferprogramm bietet über 450 Anwendungen und deckt
damit rund vier Millionen in Deutschland zugelassene Fahrzeuge ab.
Kurz- und mittelfristig geht das Umweltministerium bei seinen
Berechnungen von knapp 1,5 Millionen Fahrzeugen aus, die
nachgerüstet werden. Ich halte das für eine realistische Annahme.
Wie hoch wird der Anteil des Freien Marktes an diesem Geschäft
sein?
Ich denke, die Freien Werkstätten, die AU-berechtigt sind, haben die
gleiche Chance von der Nachrüstung zu profitieren wie
Vertragswerkstätten. Vorausgesetzt, sie werden aktiv und informieren
sich und natürlich ihre Kunden. Wer jetzt handelt und sich
beispielsweise mit den Nachrüstsätzen für die gängigsten
Fahrzeugtypen versorgt, kann nichts falsch machen und wird „die Nase
vorn haben“, wenn die ersten Lieferengpässe am Markt auftreten.
Welches Verdienstpotenzial kann ein Kfz-Betrieb bei der
Filternachrüstung erwarten?
Wir beliefern den Handel, nicht die Werkstatt direkt. Aber, wenn Sie
berücksichtigen, dass der Einbau eines Rußfilterkats in der Regel
nicht länger als 30 bis 60 Minuten dauert und mit werkstattüblichem
Gerät vorgenommen wird, werden Einbaukosten und Systemverkauf an den
Verbraucher sicherlich zu einem lohnenden Umsatz und gutem Verdienst
für die Werkstätten führen.
Welche technischen und kundenspezifischen Vorteile hat der
Twin-Tec-Filter gegenüber den Wettbewerbsprodukten?
In umfangreichen Tests der Fahrzeughersteller wurde die
„Der Einbau des Rußfilterkats bringt den Werkstätten guten
Verdienst“
Dauerhaltbarkeit des Twin-Tec-Rußfilterkats immer wieder
nachgewiesen. Von den Erfahrungen in der Serie (z. B. MAN oder BMW)
profitiert die Nachrüstung. Die meisten Fahrzeughersteller setzen im
Übrigen auf das gleiche Substrat, das wir einsetzen. Qualität hat
bei Twin-Tec immer Priorität. Das macht unseren Erfolg aus, und das
wissen auch Ihre Leser, die Kfz-Werkstätten, die auch in der
Vergangenheit gemeinsam mit uns erfolgreich zusammengearbeitet
haben. Wir haben das umfangreichste Lieferprogramm mit einem
wartungsfreien Qualitätsprodukt, typgenehmigt nach Anlage XXVI, das
einfach und schnell eingebaut werden kann. Besser geht’s nicht.
Die Fragen stellte Jan Rosenow
BMU - 31.05.2006
BMU: Bundeskabinett beschließt Verordnung zur
Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
Das Bundeskabinett hat heute die "Verordnung zur Kennzeichnung
emissionsarmer Kraftfahrzeuge" in geänderter Fassung beschlossen.
Mit der Verordnung wird die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach
der Höhe ihrer Partikelemission bundesweit einheitlich geregelt.
Außerdem wird ein Verkehrszeichen eingeführt, das die örtlichen
Behörden zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufstellen können.
Die Partikelemissionen aus Dieselmotoren tragen mit einem deutlichen
Anteil zur Feinstaubbelastung bei. Daher können zur Minderung für
hochemittierende Fahrzeuge örtliche Fahrbeschränkungen unabweisbar
sein. Durch Plaketten gekennzeichnete Kraftfahrzeuge können von
solchen Beschränkungen, über die auf Länderebene entschieden wird,
ganz oder teilweise ausgenommen werden. Gekennzeichnet werden
Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Busse von Euro 2 bis Euro 4
(Pkw) und Euro II bis Euro V (Lkw, Busse) nach den von den
Fahrzeugen eingehaltenen europäischen Grenzwertstufen. Durch
erfolgreiche Nachrüstung des Fahrzeugs können Autofahrer die
Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe erreichen.
Mit dem heutigen Beschluss übernimmt die Bundesregierung die
Änderungen, die der Bundesrat an der ursprünglich beschlossenen
Kennzeichnungsverordnung gefordert hatte. So entfällt die
Schadstoffgruppe 5 für Diesel-Pkw mit einem Partikelgrenzwert von 5
Milligramm pro Kilometer (Euro 5) und die Plaketten erhalten je nach
Schadstoffklasse unterschiedliche Farben. Außerdem wird die
Verordnung 5 Monate nach Verkündung in Kraft treten. Die Verkündung
kann aber erst nach abgeschlossenem Notifizierungsverfahren bei der
EU-Kommission erfolgen.
Ausgabestellen für die Plaketten sind neben den
Kfz-Zulassungsstellen, die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) und
über 30.000 zur Abgasuntersuchung zugelassene Werkstätten. Über den
Erwerb der Plakette kann der Autofahrer selbst entscheiden. Im
Regelfall wird er sich diese bei einem anstehenden Werkstattbesuch
beschaffen.
auto reparatur markt - Mai 2006
Twin-Tec: grüne Plakette für Rußfilterkat
Wer ein Dieselfahrzeug ohne Filter verkaufen will, wird schon bald
beim Preis deutliche Abstriche machen müssen. Aber, die Nachrüstung
von Dieselfahrzeugen mit einem Rußfilterkat ist jetzt möglich und
sinnvoll. Denn: Diesel-"Stinkern" drohen künftig Fahrverbote,
nachdem das Kabinett im Februar die Einführung von Plaketten
beschlossen hat, an denen die Höhe der Emissionen der jeweiligen
Fahrzeuge erkennbar wird. Dafür sollen demnächst drei farblich
gekennzeichnete Plaketten vergeben werden, wie der Bundesrat am 7.
April 2006 beschlossen hat. Eine finanzielle Förderung der
Nachrüstung ist im Koalitionsvertrag festgelegt, steht aber noch
aus.
Besitzer von Dieselfahrzeugen ohne Rußfilter haben die Möglichkeit,
ihre Fahrzeuge mit einem Rußfilterkat nachzurüsten. Das
mittelständische Unternehmen Twin-Tec aus Königswinter bei Bonn
beliefert bereits seit Januar den Handel mit Rußfilterkatalysatoren
zur Nachrüstung. Euro-3-Fahrzeuge, die mit einem
Twin-Tec-Rußfilterkat nachgerüstet werden, erfüllen die höchsten
Ansprüche der oben beschriebenen Kennzeichnungsverordnung und
erhalten dem entsprechend auch die grüne Plakette der
Schadstoffgruppe vier. Nachgerüstete Dieselfahrzeuge mit
Euro-2-Abgasnorm werden mindestens mit der zweitanspruchvollsten
gelben Plakette gekennzeichnet.
Twin-Tec bietet derzeit Systeme für über zwei Mio. Fahrzeuge von
Audi, Ford, Mazda, Nissan, Opel, Renault, Skoda, Seat, Volvo und VW
an (www.Dieselrussfilter.de). Bereits für Mai wird das
Lieferprogramm umfangreich erweitert. Geplant sind
Rußfilterkatalysatoren für verschiedene Alfa, für diverse
Fahrzeugtypen von Citroen und Peugeot, für Fiat und Lancia. Auch das
Lieferprogramm der Fordmodelle wird um den 1,4 Liter Fiesta, den 1,8
Liter Transit Connect und den Mondeo (2 und 2,2 Liter) erweitert.
Zur Feinstaubentlastung beitragen soll künftig auch der Jaguar
X-Type 2.0. Neben umfangreichen Liefererweiterungen bei Modellen von
Opel und Volvo, werden auch viele Mercedesfahrer einen Rußfilterkat
nachrüsten können. In Vorbereitung sind Fahrzeuge der alten und
neuen A-Klasse, der B-, C- und E-Klasse der Vaneo mit 67 kW und der
ML 270 CDI mit 120 kW.
Auch der Vito und der Sprinter werden bald die Rußpartikel
reduzieren, wenn sie denn mit einem Rußfilterkat von Twin-Tec
nachgerüstet werden. Ebenso ist eine Erweiterung des Lieferumfangs
von Fahrzeugen der VAG vorgesehen.
Modelle von Suzuki und Toyota sind in Planung.
TWIN-TEC als herausragendes Unternehmen der
Automobil- und Transportbranche ausgezeichnet

Insgesamt 18 führende Unternehmen der Automobil- und
Transportbranche wurden im Rahmen eines "Excellence in Automotive &
Transportation Awards" für ihre Leistungen im vergangenen sowie in
diesem Jahr geehrt. Zu den verdienten Top-Performern gehören u.a.
SAP, Siemens ITS, Microsoft, Shell und das mittelständische
Unternehmen aus Königswinter TWIN-TEC, das für seinen Rußfilterkat
zum Nachrüsten ausgezeichnet wurde.
Zwischenzeitlich wurde auch das Rußfilterkat-Lieferprogramm von
Twin-Tec erheblich erweitert. Für nahezu alle gängigen Fahrzeugtypen
vorrangig mit Euro-3-Abgasnorm bietet Twin-Tec kurzfristig
Nachrüstlösungen. Alle dann nachgerüsteten Euro-3-Diesel-Pkw werden
mit der besten, der grünen (4) Kennzeichnungsplakette belohnt.
Natürlich erhalten auch alle Fahrzeugbesitzer, die nachrüsten, die
vorgesehene Förderung. Eine entsprechende Bekanntmachung wird laut
Twin-Tec-Sprecher Rainer Werthmann noch vor der Sommerpause
erwartet.
Die von Frost & Sullivan vergebenen Auszeichnungen wurden im Rahmen
eines Banketts im Münchner Bayerischen Hof übergeben. Frost &
Sullivan ist eine renommierte, weltweit tätige Unternehmensberatung.
Das Unternehmen arbeitet mit einem Netzwerk von mehr als 1000
Industrieanalysten, Beratern und Mitarbeitern und unterhält 25
Niederlassungen in allen wichtigen Regionen der Welt.
ZDF - 09.05.2006
Gut für die Umwelt und den Geldbeutel?
Für wen sich Rußpartikelfilter und Kaltlaufregler
lohnen
Es klingt fast zu gut und soll dennoch möglich sein. Wer Diesel- und
Benzinfahrzeuge nachrüstet, um Abgase zu reduzieren, soll Steuern
sparen können, den Wert des Autos erhöhen und etwas Gutes für die
Umwelt tun. Während Förderungen für Rußpartikelfilter derzeit noch
geplant werden, können Besitzer von Benzinfahrzeugen bereits jetzt
profitieren.
Dieselautos sind eine der Quellen von Feinstaub und können
möglicherweise in Zukunft von Fahrverboten betroffen sein, wenn
bestimmte Schadstoffwerte nicht eingehalten werden. Ein so genannter
Partikelfilter kann den Ausstoß drastisch senken.
Förderung unsicher
Rußpartikelfilter sind bei vielen Neuwagenmodellen erhältlich und
werden seit ein paar Monaten auch zum Nachrüsten produziert. Sie
können von jeder Werkstatt eingebaut werden, die auch für
Abgasuntersuchungen zugelassen ist. Eine solche Nachrüstung ist
allerdings nicht ganz billig und kostet im Allgemeinen zwischen 600
und 700 Euro.
Viele Fahrer schrecken vor diesen Kosten zurück, denn noch ist
unklar ob und wie der Einbau eines solchen Filters gefördert wird.
Derzeit geplant ist eine einmalige Steuergutschrift für die
Nachrüstung, die etwa die Hälfte der Einbaukosten betragen soll.
Außerdem gilt möglicherweise ab 2008 ein günstigerer Steuersatz für
alle Diesel-Fahrzeuge mit Rußpartikelfilter.
Lohnende Investition
Im Gegensatz zur unsicheren Situation bei Dieselfahrzeugen ist
Millionen von Besitzern älterer Benzinautos eine Förderung sicher,
denn sie können für viel weniger Geld einen so genannten
Kaltlaufregler nachrüsten. Dieser bringt den Motor nach dem Start
schneller auf die Betriebstemperatur und senkt so den Ausstoß
schädlicher Abgase.
Keine andere Wahl
Beide Arten der Nachrüstung lohnen, denn der Wiederverkaufswert
steigt, wenn man neueste Technik zur Schadstoffminderung einbaut.
Außerdem wird man möglicherweise bald gar keine andere Wahl haben.
"Man ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn es um
Fahrverbote geht", erklärt der Automobiljournalist Andreas Keßler,
"denn es gibt ja Luftreinhaltepläne der Länder und Gemeinden. In
Einzelfällen könnten alte Autos in Zukunft nicht mehr fahren, es sei
denn, sie sind bereits umgerüstet."
Kölner Stadt-Anzeiger - 10.04.2006
Extras sind keine Geldanlage
von Felix Rehwald
Ostfildern/Limburg - Ist die Entscheidung für Marke, Modell und
Motor gefallen, stehen Autokäufer vor der nächsten Frage: Welche
Ausstattung soll der Wagen haben? Experten warnen davor, teure
Extras nur zum besseren Werterhalt zu ordern. […]
Angesichts der Diskussion um Fahrverbote für ungefilterte Diesel bei
Feinstaubalarm sei es negativ, wenn ein Partikelfilter fehlt. Die
Abgasnorm sollte mindestens Euro 4 betragen. Auch eine umfangreiche
Sicherheitsausstattung sei von Vorteil. «Alles, was danach kommt -
Sitzheizung, Schiebedach oder elektrische Sitzverstellung -, ist "nice
to have"», sagt Margetts, für den Werterhalt aber nutzlos. […]
(dpa/gms)
Presseinformation Bundesrat 58/2006 - 7.04.2006
Bundesrat fordert Änderungen bei der
Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge
Der Bundesrat hat heute der so genannten Kennzeichnungsverordnungen
nach Maßgabe von Änderungen zu gestimmt. Entgegen der von der
Bundesregierung vorgelegten Verordnung sollen nach Ansicht des
Bundesrates nicht fünf, sondern lediglich vier Schadstoffgruppen
vorgesehen werden. Dies diene der Verwaltungsvereinfachung. Die
Plaketten, die am Kraftfahrzeug angebracht werden müssen und die
über die jeweilige Schadstoffgruppe Auskunft geben, sollen zur
Erleichterung der Überwachung farblich gekennzeichnet werden. So
soll die Plakette der Schadstoffgruppe zwei rot, die der
Schadstoffgruppe drei gelb und die der Schadstoffgruppe vier grün
sein.
Schließlich sollen nach Ansicht des Bundesrates Beginn und Ende
eines Verkehrsverbots zur Verminderung der Feinstaubbelastung in
einer Zone durch ein neues Zeichen gekennzeichnet werden. Das in der
Verordnung der Bundesregierung vorgesehene Smog-Zeichen sei hierzu
nicht geeignet, da die durch Feinstaub hervorgerufenen
Luftbelastungen, bei weitem nicht mit den Luftbelastungen eines
Smog-Alarms vergleichbar sind. Schließlich soll die Verordnung nicht
sofort nach Verkündung, sondern erst fünf Monate später in Kraft
treten. Die Zulassungsbehörden bedürften eines gewissen Vorlaufs um
die Plaketten zu beschaffen und deren Ausgabe vorzubereiten.
Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, die Verordnung mit den
vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zu verkünden oder von einer
Verkündung Abstand zu nehmen. In einer Entschließung weist der
Bundesrat darauf hin, dass auch die Grenzwerte für Stickoxide in
vielen Ballungsräumen überschritten werden. Die
Kennzeichnungsverordnung enthalte jedoch keinen Mechanismus, um
darauf zu reagieren. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert,
noch vor der Sommerpause 2006 eine Verordnung für die Nachrüstung
von Dieselfahrzeugen mit Partikelminderungssystemen vorzulegen.
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die
Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge Drucksache 162/06
(Beschluss)
Kfz-betrieb-online - 07.04.2006
Umweltplaketten: Bundesrat will Änderungen
Die Aufkleber sollen bunt werden
Der Bundesrat hat die geplanten Umweltplaketten für schadstoffarme
Fahrzeuge bei Feinstaub-Belastung gebilligt, jedoch Nachbesserungen
verlangt. Nach Ansicht der Länderkammer sollten nicht fünf, sondern
nur vier Schadstoffgruppen eingeführt werden. Dies diene der
Vereinfachung, erklärten die Länder am Freitag. Die Plaketten, die
als Aufkleber an die Windschutzscheibe gebracht werden sollen und
über die jeweilige Schadstoffgruppe Auskunft geben, sollten zudem
farblich gekennzeichnet werden.
Nach der so genannten Kennzeichnungsverordnung können schadstoffarme
Autos, Lastwagen und Busse künftig gezielt von innerörtlichen
Fahrverboten wegen hoher Feinstaubbelastung ausgenommen werden.
Diesel-Fahrzeuge mit hohem Rußausstoß und alte "Benziner" ohne
geregelten Katalysator erhalten keine Plakette und fallen unter das
von Ländern und Kommunen festzulegende Fahrverbot. Durch die
Plakette für unterschiedliche Schadstoffgruppen müssen die Städte
bei erhöhter Feinstaubbelastung keine generellen Fahrverbote
verhängen, sondern können Ausnahmen zulassen.
Um die Ausnahmen von Fahrbeschränkungen vor Ort steuern zu können,
hatte die Bundesregierung geplant, vier weiße Plaketten mit
schwarzen Schadstoffnummern von 2 bis 5 einzuführen. Der Bundesrat
plädiert nun dafür, die Plakette der Schadstoffgruppe zwei rot, die
der Gruppe drei gelb und die der Schadstoffgruppe vier grün zu
kennzeichnen.
Schließlich sollte nach Ansicht des Bundesrates die Verordnung nicht
sofort nach Verkündung, sondern erst fünf Monate später in Kraft
treten. Die Zulassungsbehörden bedürften eines gewissen Vorlaufs um
die Plaketten zu beschaffen und deren Ausgabe vorzubereiten. Auch
sollten Beginn und Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung der
Feinstaubbelastung in einer Zone durch ein neues Zeichen
gekennzeichnet werden. Das in der Verordnung der Bundesregierung
vorgesehene Smog-Zeichen sei hierzu ungeeignet, da die durch
Feinstaub hervorgerufenen Luftbelastungen bei weitem nicht mit den
Belastungen eines Smog-Alarms vergleichbar seien.
Quelle:dpa
Bernd Otterbach
Salzkammergut Internet Zeitung - Ohlsdorf, Austria
- 06.04.2006
Partikelfilter-Förderung zeigt Wirkung – Zahl
der "rußfreien" Diesel-Pkw nimmt zu
Eine Erhebung des ÖAMTC bei den Fahrzeug-Importeuren zeigt: Bis
Ende 2006 werden knapp 60 Prozent aller neuzugelassenen
Diesel-Fahrzeuge mit einem Partikelfilter ausgestattet sein. "Ein
wichtiger Schritt in die richtige Richtung", zeigt sich Mario
Rohracher, Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung, über die aktuelle
Entwicklung erfreut. "Die Partikelfilter-Förderung zeigt Wirkung.
Seit der Einführung am 1. Juli 2005 steigt die Zahl der 'rußfreien'
Dieselfahrzeuge kontinuierlich."
[…] Vorsicht beim Autokauf - Pkw ohne "Filter" sinkt im Wert beim
Wiederverkauf
Viele Autofirmen überlassen dem Käufer die Entscheidung und bieten
ihre Neuwagen optional mit oder ohne Dieselpartikelfilter an.
"Allerdings sollten Autofahrer bedenken, dass sich der
Wiederverkaufswert erheblich mindern kann, wenn man sich für ein
Auto ohne Partikelfilter entscheidet. Der Verkäufer hat mit massiven
Preisnachteilen zu rechnen", warnt der Chef der
ÖAMTC-Interessenvertretung. […]
Nachrüsten macht Sinn - Bis zu über 80 Prozent Partikelreduktion
Aber auch gebrauchte Fahrzeuge müssen entsprechend nachgerüstet
werden. Laut Rohracher ist für die Reduktion von
Schadstoffbelastungen die Nachrüstung von Pkw mit entsprechenden
Partikelfiltern notwendig. "Jeder Beitrag zur Feinstaubreduktion ist
wichtig und sollte dementsprechend von allen Ländern unterstützt und
gefördert werden. Immerhin bringt auch ein Nachrüstfilter generell
bis zu 50 Prozent Partikelreduktion, bei den Feinstpartikeln sogar
über 80 Prozent", sagt der Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung.
Möchte ein Autofahrer seinen Gebrauchten mit einem "Rußfilter"
nachrüsten, erhält er, je nach Bundesland in dem sein Fahrzeug
zugelassen ist, eine Förderung vom Land. So etwa in Oberösterreich,
Salzburg und der Steiermark. Hier schießt das Land jeweils 300 Euro
für den Einbau eines Nachrüstfilters zu. […]
Financial Times Deutschland – 24.03.2006
Steuerbonus für Dieselfilter spätestens 2007
Jahresgrenzwert noch früher überschritten als 2005
Lkw-Verbot in der Silbersteinstraße hilft nur wenig
von Jens Tartler, Berlin
Die Steuerförderung von Nachrüstfiltern für bereits angemeldete
Dieselautos wird 2007 oder sogar noch in diesem Jahr einsetzen. Ein
Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte am Donnerstag, die
Förderung werde "definitiv deutlich vor 2008" starten.
Technik für saubere Luft: Partikelfilter mit und ohne
OxidationskatalysatorEr wollte sich aber nicht auf das Jahr 2006
oder 2007 festlegen. Der Sprecher wies damit die Kritik des
Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zurück. Dieser hatte behauptet, das
Finanzministerium wolle erst ab 2008 Nachrüstfilter steuerlich
fördern.
Der Sprecher sagte weiter, der Zuschlag auf die Kfz-Steuer für neue
Diesel-Pkw ohne Rußfilter solle ab Anfang 2008 erhoben werden. Die
Malusregelung für Neuwagen ohne Filter und die Förderung für Filter
würden insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet. Der
Referentenentwurf für das Gesetz solle im April fertig gestellt
werden und dann in die Abstimmung zwischen den Ministerien gehen
[...]
Der Tagesspiegel – 21.03.2006
Die Berliner Luft ist wieder über dem
Feinstaub-Limit
Jahresgrenzwert noch früher überschritten als 2005
Lkw-Verbot in der Silbersteinstraße hilft nur wenig
Von Stefan Jacobs
Das Lkw-Fahrverbot hat die Silbersteinstraße in Neukölln nicht vor
einem neuen Feinstaub-Rekord bewahrt: An 36 Tagen seit Jahresbeginn
hat die dortige Luftmessstation mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub pro
Kubikmeter Luft registriert. Damit wurde das zulässige Jahreslimit
schon rund drei Wochen früher überschritten als im vergangenen Jahr.
Bundesweit liegt die Straße auf Platz zwei hinter der Landshuter
Allee in München. Auch die Frankfurter Allee in Friedrichshain liegt
mit 35 Überschreitungen (Platz vier) schon am Limit.
Die Berliner Umweltverwaltung hält das Problem weiter für
kurzfristig nicht lösbar. „Wir fühlen uns in unseren Analysen
bestärkt“, sagt Manfred Breitenkamp, Leiter der Abteilung
Umweltpolitik. Bei der Auswertung der Messdaten von 2005 aus der
Silbersteinstraße habe sich gezeigt, dass die Feinstaubbelastung
durch das Lkw-Fahrverbot um etwa drei Mikrogramm pro Kubikmeter
gesunken sei…
…Das Fahrverbot in der Silbersteinstraße habe also erwartungsgemäß
gewirkt und im vergangenen Jahr Überschreitungen an vermutlich zehn
bis zwölf Tagen verhindert, sagt Breitenkamp. Insgesamt lagen
Silbersteinstraße und Frankfurter Allee 2005 an 72 Tagen über dem
Grenzwert – Platz acht im bundesweiten Vergleich…..
…Nach einer neuen Studie der Universität Baltimore ist Feinstaub
noch schädlicher als bisher vermutet. Besonders die extrem feinen
Partikel, die beispielsweise aus modernen Diesel-Autos ohne
Rußfilter geblasen werden, lösen Entzündungen aus und gelten als
krebserregend. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland will
am Mittwoch um 11 Uhr in der Silbersteinstraße für die Durchsetzung
des Lkw-Verbotes und die Einrichtung der Umweltzone demonstrieren.
Umwelt Magazin - 20.03.2006
Grüne wünschen sich
ein Dieselfilter-Gesetz
Die Bundesregierung soll nach dem Willen von
Bündnis 90/Die Grünen ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von mit
Partikelfiltern ausgerüsteten Dieselfahrzeugen vorlegen. Die rasche
Einführung des Dieselfilters bei Neufahrzeugen und nachgerüsteten
Altfahrzeugen sei das zentrale, weil schnell wirksame Instrument, um
die Partikelbelastungen des Verkehrs zu senken.
In ihrem Antrag (16/946) werben die Grünen damit,
dass die Förderung partikelarmer Dieselfahrzeuge durch befristete
Steuerbefreiung im Rahmen der Kfz-Steuer als Anreizprogramm dienen
könnte.
Von der Bundesregierung erwarten sie eine Gesetzesvorlage, die bis
"spätestens" zum 1. Juli 2006 in Kraft treten und über drei Jahre
gestreckte Nachlässe bei der z-Steuer gewähren soll. Nach den
Vorstellungen der Fraktion sollten die Fördersummen so gestaffelt
sein, dass sie nach dem Wirkungsgrad der Filter unterscheiden.
Diejenigen Dieselfahrzeuge sollten steuerlich am meisten begünstigt
werden, deren Filter den höchsten Wirkungsgrad und deren Abgase am
wenigsten Partikel aufweisen. Im Weiteren müsse die Regierung
Dieselfahrzeuge fördern, die mit einem so genannten Vollfilter
nachgerüstet werden, der nahezu 99 Prozent der Partikelemissionen
herausfiltert und einen Grenzwert von fünf Milligramm pro Kilometer
einhält.
Die Förderung über die Kfz-Steuer solle sich dabei auf 600 Euro
belaufen. Diese Regelung solle auf Fahrzeuge zutreffen, die vor dem
1. Januar 2006 erstmals zugelassen worden sind. Einen Nachlass bei
der Kfz-Steuer in Höhe von 250 Euro solle die Regierung
Dieselfahrzeugen gewähren, die mit einem so genannten Teilfilter
nachgerüstet würden und die mit ihrem Abgasausstoß die 29.
Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
einhalten.
Die neue Epoche - 14.03.2006
Feinstaub noch gefährlicher als vermutet
Risiko steigt star bei Partikeln der Größe bis 2,5
Mikrometer
AP Chicago - Eine hohe Feinstaub-Belastung erhöht
das Risiko für Herz- und Atemwegserkrankungen. Zwar haben in der
Vergangenheit bereits zahlreiche Studien die Gesundheitsgefahren von
Feinstaub belegt. Eine neue Untersuchung der John Hopkins
Universität in Baltimore zeigt aber, dass erhöhte Werte von
Partikeln der Größe bis 2,5 Mikrometer (PM2,5) auch schon
kurzfristig die Zahl der Krankenhauseinlieferungen steigern. Die
Forscher glichen für Senioren in 204 städtischen US-Bezirken die
Zahl der Krankenhausneuzugänge mit den Feinstaubwerten ab. Demnach
erhöhte eine Steigerung der PM2,5-Konzentration um 10 Mikrogramm pro
Kubikmeter am gleichen Tag das Herzinfarktrisiko um 1,28 Prozent,
wie das «Journal of the American Medical Association (JAMA)»
berichtet. Auch Einlieferungen wegen Atemwegsbeschwerden traten
gehäuft auf. Die Forscher gehen davon aus, dass die winzigen
Partikel Entzündungsprozesse im Körper, etwa in der Lunge, fördern.
Feinstaub entsteht unter anderem bei der Verbrennung fossiler
Brennstoffe, etwa im Straßenverkehr.
© 2006 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights
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Welt am Sonntag - 12.03.2006
Endlich Nichtraucher
Die Schadstoffplakette ist beschlossen, Dieselautos
drohen nun Fahrverbote bei hoher Feinstaubbelastung.
Nachrüst-Rußfilter können helfen
Ohne Plakette kein Zutritt. In dieser knappen
Formel endet die Auseinandersetzung um den Feinstaub. Die
Bundesregierung hat beschlossen, daß ein Aufkleber an der
Pkw-Windschutzscheibe die Reinheit des Abgases belegen soll. Von der
Schadstoffstufe könnte in Zukunft abhängen, ob man bei hoher
Staubbelastung in die Innenstadt fahren darf oder nicht.
Benziner mit geregeltem Katalysator kommen grundsätzlich in die
beste Schadstoffklasse fünf, Fahrverbote werden also überwiegend
Dieselfahrzeuge treffen. Das ruft die Filterhersteller auf den Plan.
Bei Twin-Tec in Königswinter und bei HJS in Menden laufen die
Maschinen auf Hochtouren. […]
…Sowohl HJS als auch Twin-Tec arbeiten mit einem so genannten
offenen System, das ohne Eingriff in die Motorelektronik eingebaut
werden kann. Das drückt die Kosten und senkt die Montagezeit auf
maximal eine Stunde. Geschlossene Systeme, wie sie moderne
Dieselautos ab Werk haben, sind für die Nachrüstung laut
Twin-Tec-Sprecher Rainer Werthmann zu teuer.
Je nach Modell kostet die Nachrüstung zwischen 650 und 750 Euro.
Dafür erhält man bei Twin-Tec einen neuen Katalysator, der den
gewöhnlichen Oxidationskatalysator ersetzt. In dem neuen Bauteil
werden die Abgase auf ein speziell beschichtetes Vlies aus porösem
und besonders hartem Metall gelenkt. Dort verfangen sich vor allem
die kleinsten Rußteilchen, die im Verdacht stehen, besonders
gesundheitsschädlich zu sein.
Damit die Poren im Vlies nicht verstopfen, müssen sie regelmäßig
gereinigt werden. In geschlossenen, also ab Werk eingebauten
Filtersystemen spritzt die Motorelektronik dazu immer mal wieder
mehr Kraftstoff ein. So steigt die Abgastemperatur, und die Partikel
im Filter verbrennen. Twin-Tec nutzt für diese Verbrennung die
chemischen Eigenschaften der Beschichtung. Sie verwandelt alle
Rückstände bei normaler Betriebstemperatur durch Oxidation in
unschädliche Abgase.
So soll der Filter die Zahl der ultrafeinen Teilchen mit einer Größe
von weniger als einem zehntausendstel Millimeter um 80 Prozent
verringern. Ein bislang nach Abgasnorm Euro 3 eingestufter Diesel
unterbietet mit Nachrüstfilter die schärferen Euro-4-Werte. […]
Eine Plakettenpflicht besteht zwar nicht. Wer sich aber den
Aufkleber spart, dessen Auto wird bei einem möglichen Fahrverbot
behandelt wie ein Uralt-Diesel mit Euro-1-Norm oder ganz ohne
Schadstoffeinstufung. Es wird also auf jeden Fall von Fahrverboten
betroffen sein.
Doch auch nachrüstwillige Fahrer könnten Probleme bekommen. Denn die
Nachrüstfilter werden für jedes Modell maßgeschneidert und sind
nicht sofort für alle Selbstzünder verfügbar. "Natürlich
konzentrieren wir uns auf die Motoren, die am Markt besonders weit
verbreitet sind", sagt Twin-Tec-Sprecher Werthmann und verweist
dabei vor allem auf die 1,9-Liter-Diesel aus dem Volkswagen-Konzern.
"Außerdem haben wir ganz gezielt auch ältere Modelle im Blick, die
bislang nur Euro 3 und Euro 2 erfüllen." Für welche Fahrzeuge ein
Filter verfügbar ist, zeigt die Internet-Seite www.twintec.de. [...]
(Anmerkung von Twin-Tec: Derzeit laufen alle Vorbereitungen, um das
Lieferprogramm erheblich zu erweitern:
Südkurier - 11.03.2006
Dicke Luft im Land
Feinstaubwerte überschritten
Stuttgart (dpa) Trotz zahlreicher Aktionspläne
gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub gibt es weiter keine
Entwarnung: An drei Messpunkten im Land ist der Jahresgrenzwert für
Feinstaub bereits jetzt überschritten, teilte das Umweltministerium
in Stuttgart mit. Betroffen sind die Stellen Stuttgart-Neckartor,
Tübingen-Unterjesingen und Ludwigsburg-Friedrichstraße. Hier ist der
EU-Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft an mehr
als den pro Jahr zulässigen 35 Tagen übertroffen worden.
"Die Situation hat sich zusätzlich durch den anhaltenden Winter
verschärft, da es zu wenig Luftaustausch gibt und sich Schadstoffe
deshalb am Boden anreichern", sagte Umweltministerin Tanja Gönner
(CDU). Wegen der hohen Werte würden für weitere besonders belastete
Gebiete im Land Aktionspläne zur Feinstaubreduzierung vorbereitet.
Im Laufe des Jahres soll feststehen, wo das sein wird. Bisher waren
für landesweit 14 Kommunen Aktions- und Luftreinhaltepläne geplant.
In Stuttgart zum Beispiel ist der Aktionsplan zu Beginn des Jahres
in Kraft getreten. Seither gilt ein Durchfahrverbot für Lastwagen.
Ergebnisse, ob das Verbot zu der gewünschten Reduzierung von
Feinstaub führt, stehen noch aus. "Aktionspläne alleine greifen zu
kurz", sagte Gönner. Es müsse dafür gesorgt werden, dass weniger
Schadstoffe ausgestoßen und gleichzeitig großräumig an den
Emissionsquellen angesetzt werde, wie etwa bei den Fahrzeugen.
Die Akzeptanz des Durchfahrverbots ist nach den Worten von
Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle (CDU) zufrieden stellend. "Es
gibt Verstöße, die halten sich aber in Grenzen." So seien in der
vergangenen Woche von 850 kontrollierten Lastwagen 141 unberechtigt
in die Stadt eingefahren. "Sie wurden wieder zurückgeschickt und
haben dadurch erhebliche Zeit verloren und wurden außerdem mit einem
Bußgeld von 20 Euro belegt", sagte Köberle. Er kündigte weitere
Kontrollen an.
Für Stuttgart, Tübingen, Reutlingen, Pleidelsheim (Kreis
Ludwigsburg) und Ilsfeld (Kreis Heilbronn) sind Luftreinhalte- und
Aktionspläne in Kraft getreten. Für weitere neun Kommunen (Freiburg,
Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Mühlacker, Pforzheim, Leonberg,
Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd) werden noch im März Pläne
beschlossen.
Auto Presse.de - 05.03.2006
Ab sofort Partikelfilter für 110 Automodelle
In allen bundesweit 250 Vergölst-Fachbetrieben
können Dieselfahrzeuge ab sofort mit dem wartungsfreien
Dieselrußpartikelfilter von Twin-Tec nachgerüstet werden.
Der Autoservice-Dienstleister Vergölst hat jetzt einen schnellen und
einfachen Einbauservice für Russpartikelfilter im Angebot. Durch die
Nachrüstung von Dieselautos mit einem Partikelfilter werden nicht
nur drohende Fahrverbote abgewehrt und steuerliche Vorteile
gesichert, sondern auch der Verkaufswert des Fahrzeugs stark erhöht
und der Ausstoß krebserregender Substanzen erheblich verringert.
In allen bundesweit 250 Vergölst-Fachbetrieben können
Dieselfahrzeuge ab sofort mit dem wartungsfreien
Dieselrußpartikelfilter von Twin-Tec nachgerüstet werden. Der Einbau
kostet je nach Fahrzeug ab 680 Euro. Nach dem Einbau füllen die
Fachleute eine Abnahmebescheinigung aus. Sie ist Voraussetzung für
den Eintrag der Partikel-Minderungsstufe (PM-Stufe) in die
Fahrzeugpapiere. Eine zusätzliche Abgasuntersuchung ist nicht nötig.
(ar/nic)
TÜV Auto-Report 2006
Tuning fürs Portemonnaie
Zehn Millionen Autofahrer können kräftig
Kfz-Steuern sparen - durch eine schnelle, preiswerte Nachrüstung
Einmal kräftig an der Steuerschraube drehen, und zwar nach unten -
wer träumt nicht davon, den Finanzminister mal zu ärgern? Rund zehn
Millionen Halter älterer Gebrauchter können das tatsächlich. Gerade
bei Benzinern gilt: Mit relativ geringem finanziellem Aufwand sind
Steuerersparnisse von mehr als der Hälfte drin. 206 Euro Kfz-Steuer
im Jahr statt 347 Euro für einen Audi A4 oder 95 Euro statt 196 Euro
für einen VW Golf - ist das ein Wort?
Wie das geht? Durch Nachrüstung mit einem Kit, der die
Schadstoffnorm verbessert. Von Hersteller Twin-Tec gibt es den KLR
(Kaltlaufregler, um 125 Euro plus eine halbe Stunde Einbau) [...].
Diese Sparlösungen gibt es für viele gängige Volumenmodelle. Die
Systeme bringen in den meisten Fällen Autos von der Norm Euro 1 auf
die Euro 2, was die Steuersätze mehr als halbiert (siehe Tabelle).
In einigen Fällen (etwa Golf und Astra) ist sogar der Aufstieg von
Euro 1 nach D 3 möglich (entspricht dem Steuersatz von Euro 4). Je
größer der Hubraum, desto größer ist die Ersparnis und desto
schneller rechnet sich die Nachrüstung. Denn klar ist: Wer
nachrüsten will, sollte seinen Wagen noch einige Zeit fahren. Die
Beispiele oben zeigen aber, daß sich der Einbau mitunter schon nach
rund einem Steuerjahr rechnet. Spätestens beim nächsten bestandenen
TÜV sollte also in der Werkstatt nach der Nachrüstmöglichkeit und
den fälligen Kosten gefragt werden. Nicht vergessen: Auch bei einem
Weiterverkauf ist ein deutlich günstigerer Steuersatz ein geldwertes
Argument.
Schärfer rechnen müssen Halter von Dieseln, denn bei denen klappt
die rede Normverbesserung nur nach Einbau eines neuen Upgrade-Kats
Obwohl die Umrüstung im Vergleich zu Benzinern stets teurer ist,
kann sie sich auch beim Diesel rechnen. [...]
Roland Bunke
Hamburger Abendblatt vom 23.02.2006
Diesel-"Stinkern" droht künftig ein
Fahrverbot
Feinstaub: Kabinett handelt. Autos dürfen bei hoher
Luftbelastung nur noch mit Rußfiltern fahren. Dafür werden Plaketten
vergeben.
Bei Feinstaubalarm müssen Diesel-Autos mit hohem
Rußausstoß demnächst mit Fahrverboten rechnen.
Das Bundeskabinett beschloß die Einführung von Plaketten, an denen
die Höhe der Emissionen erkennbar sein soll. Danach können die
Kommunen bei hohen Konzentrationen des gefährlichen Feinstaubs
Fahrverbote für besonders schadstoffreiche Autos verhängen. Die
Regelung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Feinstaub wird für schwere Atemwegserkrankungen und Krebs
verantwortlich gemacht. Die Fahrverbote sollen helfen, das Problem
in den Griff zu bekommen. Die geltenden EU-Grenzwerte wurden 2005 in
etwa 30 deutschen Städten überschritten.
Vorgesehen sind jetzt fünf Schadstoffklassen und vier
unterschiedliche numerierte Plaketten. Sie zeigen an, welche
EU-Abgasnorm der Wagen einhält. Alte Diesel-"Stinker" und "Benziner"
ohne geregelten Katalysator erhalten keine Plakette. Wenn ein
Fahrverbot verhängt wird, sind sie als erste betroffen. Wer Euronorm
2, 3 oder 4 einhält, kann eine entsprechende Plakette bekommen.
Plakette fünf soll den saubersten Diesel-Autos mit Partikelfilter
sowie Benzinern mit geregeltem Katalysator und schadstoffarmen Gas-
oder Elektrofahrzeugen vorbehalten sein, bei denen Feinstaub kein
Thema ist. Wer einen Rußfilter nachrüstet, s oll seine Einordnung
verbessern können. Die weißen Plaketten mit schwarzen Ziffern sollen
von den Landesbehörden und den rund 30 000 ASU-Prüfstellen
ausgegeben werden und wohl unter zehn Euro kosten.
Ob man sie beantragt, bleibt den Autofahrern überlassen. Sie tragen
dann aber das Risiko, bei einem Fahrverbot ohne Plakette nicht
fahren zu dürfen. Wer bei welcher Feinstaubbelastung noch auf die
Straße darf, sollen die "nach Landesrecht zuständigen Behörden"
entscheiden. Bundeseinheitlich soll nur die Kennzeichnung sein. Ohne
diese wäre ein Fahrverbot für die Polizei nach Angaben des
Umweltministeriums kaum überprüfbar. Die nötige Zustimmung des
Bundesrates zu der Verordnung gilt als sicher.
Pressemitteilung Nr. 029/06 des BMU vom 22.2.2006
Bundeskabinett beschließt Verordnung zur
Kennzeichnung von emissionsarmen Fahrzeugen
Das Bundeskabinett hat heute die von
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vorgelegte Verordnung zur
Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Damit wird
die Kennzeichnung von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Bussen
nach der Höhe der Partikelemissionen bundesweit einheitlich
geregelt. Die Einteilung nach Schadstoffgruppen ermöglicht den
zuständigen Behörden lokal und regional angepasste Maßnahmen zur
Verkehrsbeschränkung zu ergreifen. In welchem Umfang die mit
Plaketten gekennzeichneten Fahrzeuge fahren dürfen, entscheiden die
nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Die geltenden EU-Grenzwerte für Feinstaub wurden im Jahr 2005 in
rund 30 deutschen Städten überschritten. Zur Vermeidung dieser
Überschreitungen sehen die Maßnahmenkataloge der Länder
Verkehrsbeschränkungen vor. Denn eine maßgebliche Ursache von
Feinstaub sind die Partikelemissionen aus Dieselmotoren. Die heute
vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung regelt die
bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen. Ohne
Kennzeichnung der Fahrzeuge müsste die Polizei bei der Überwachung
von Verkehrsbeschränkungen jedes Fahrzeug einzeln kontrollieren, was
zu einem kaum vertretbaren Verwaltungsaufwand führen würde.
Die Zuordnung zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach den europäischen
Grenzwertstufen, die von den Fahrzeugen eingehalten werden - etwa
Euro 2, Euro 3 und so weiter. Gekennzeichnet werden alle Fahrzeuge
der Klassen Euro 2 (Pkw), Euro II (Lkw) und besser, bis hin zu Euro
5 (Partikelfilter für Diesel-Pkw). Die Plaketten sind einheitlich
weiß und enthalten in schwarzer Schrift die Nummer der
Schadstoffgruppe. Damit ist die Einteilung der Fahrzeugflotte auf
der Grundlage europäischer Regelungen nach ihrem Partikelausstoß
klar geregelt. Autobesitzer können durch Nachrüstung der Fahrzeuge
die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe erreichen.
Ausgabestellen für die Plaketten sind Landesbehörden sowie die zur
Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen, also auch über 30.000
zugelassene Werkstätten. Über den Erwerb der Plakette können die
Autobesitzer selbst entscheiden.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates, sie muss
gegenüber der EU notifiziert werden.
Financial Times Deutschland vom 22.2.2006
Exklusiv Plaketten regeln Fahrverbote für
Autos
Bund und Länder wollen eine einheitliche
Kennzeichnung von Autos mit Plaketten durchsetzen. Damit soll
verhindert werden, dass es bei Fahrverboten wegen zu hoher
Feinstaubbelastung zu Chaos kommt.
Nach der Plakettenverordnung, die am Mittwoch vom
Bundeskabinett beschlossen werden soll, werden Pkw und Lkw in die
Schadstoffgruppen 0 bis 5 eingeteilt. Der Bundesrat könnte am 7.
April zustimmen.
Fahrzeuge, deren Abgaswerte nicht die Norm Euro 2 erfüllen, fallen
unter Fahrverbote bei Feinstaubalarm. Autos und Lkw, die die Normen
Euro 2 bis Euro 5 schaffen, können von Fahrverboten nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz ausgenommen werden. Voraussetzung: Die
Kommune hat ein entsprechendes Verkehrsschild aufgestellt.
Das Bundesumweltministerium sieht die Plakettenverordnung als
Dienstleistung für Länder und Kommunen. Durch eine einheitliche
Kennzeichnung soll verhindert werden, dass beispielsweise ein
Autofahrer aus München von einem Fahrverbot in Hamburg gestoppt
wird, nur weil seine Münchner Plakette nicht anerkannt wird.
Gebührenpflichtige Plakette
Es gibt für den Autofahrer keine Pflicht, sich
die Kennzeichnung zu besorgen. Doch ohne Plakette kann er ein
Fahrverbot nicht umgehen - selbst wenn er ein relativ abgasarmes
Auto fährt. Die Plakette ist gebührenpflichtig, die Höhe wird von
den Kommunen festgelegt. Ausgegeben wird sie bei den
Kfz-Zulassungsbehörden und anderen Stellen, die Abgasuntersuchungen
machen. In der Praxis soll dann jede Kommune die Möglichkeit haben,
unter dem Verkehrsschild "Smog-Zone" anzuzeigen, für welche
Schadstoffklassen das Fahrverbot in dieser Zone nicht gilt.
Stuttgart beispielsweise will ab 2012 auch Autos der
Schadstoffklasse 2 aus den Smog-Zonen aussperren. Die Plaketten der
Schadstoffklassen 2 bis 4 werden in Schwarz-Weiß gehalten sein.
Diese Klassen betreffen nur Dieselmotoren und orientieren sich an
den Schadstoffnormen Euro 2 bis 4. Der Entwurf der Verordnung liegt
der FTD vor.
Grün für Euronorm 5
Allein die Schadstoffklasse 5 wird mit einer
grünen Plakette ausgezeichnet. In diese Klasse fallen Diesel und
Benzinmotoren, die die künftige Norm Euro 5 erfüllen. Diese Norm
soll ab dem Jahr 2010 greifen und sieht für Diesel einen
Rußpartikelwert von höchstens fünf Milligramm je Kilometer vor.
Außerdem soll es dann einen scharfen Grenzwert für Stickoxide geben.
Die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) lobte
den Vorstoß für die Plakettenverordnung. Weil einzelne Aktionspläne
der Kommunen Fahrverbote für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik
vorsähen, sei eine möglichst unbürokratische und transparente
Regelung zur Kennzeichnung nötig. Wichtig sei, dass auch die
Nachrüstung von älteren Fahrzeugen der Norm Euro 1 auf Euro 2
geregelt werde.
"Ich gehe davon aus, dass der Bund seine diesbezüglichen Zusagen
einhalten wird. Dann könnte die Verordnung in der Länderkammer eine
breite Zustimmung erhalten", sagte Gönner der FTD. Außerdem forderte
sie eine steuerliche Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit
Partikelfiltern. Die Förderung solle 300 Euro betragen. Für
ungefilterte Diesel müsse es einen Malus geben.
Bild am Sonntag vom 19.2.2006
So wird Ihr alter Diesel sauber
Feinstaub, Filter, Fahrverbote
Fast
jedes zweite neu zugelassene Auto ist heute ein Diesel. Die
Selbstzünder sind beliebt, weil sie relativ wenig verbrauchen und
dennoch ordentlich Leistung bringen. Aber Vater Staat hat sie auf
dem Kieker, weil kleine Partikel aus dem Auspuff fliegen, an denen
Schadstoffe haften. Und die stehen im Verdacht, Krebs zu erregen.
Aber dagegen ist ein Kraut gewachsen: der Partikelfilter. Peugeot
und Citroen haben ihn schon lange (serienmäßig). Die Konkurrenzu
glaubte zunächst den Trend ausbremsen zu können, bietet den
Rußschlucker inzwischen aber auch an.
Aber was tun, wenn man einen alten Diesel hat? Ohne Filter werden
Sie den kaum los, denn es drohen Sanktionen: Strafsteuern und sogar
Fahrverbote bei zu hoher Feinstaubbelastung. Kommunen und Städte im
In- und Ausland sperren die Qualmer aus.
Aber es ist Abhilfe in Sicht. Nachdem der Bundestag im Dezember
endlich die Richtwerte für Nachrüst-Partikelfilter festgelegt hat,
sind jetzt die ersten Rußkatalysatoren auf dem Markt. Die Firma
Twin-Tec (Tel. 0180/567 00 12, www.twintec.de) ist Vorreiter (siehe
Liste, weitere Modelle in Vorbereitung). Zu den angegebenen Preisen
kommen die Einbaukosten hunzu. Auto-Teile Unger (ATU) bietet die
Nachrüstung für pauschal 50 Euro an. [...] Erwartet wird eine
Befreiung im Wert von 250 Euro.
Der Vorteil könnte aber noch größer werden, denn wer nicht
nachrüstet, muß mit Strafsteuern rechnen. Für Neuwagen ohne
Rußpartikelfilter soll dieser erhöhte Steuersatz laut
Koalitionsvertrag bereits ab 2008 gelten. Wer nachrüstet, verbessert
nicht die Einstufung (Euro3, Euro4 usw.) wondern die sogenannte
Partikel-Minderungsstufe (PM 1, PM 2, PM 3). Die gelpante
Kennzeichnungsverordnung sieht dafür als Belohnung eine Plakette
vor, die vor Fahrverboten schützt (PM-3-Autos dürfen am längsten
fahren).
Fazit: Wer seinen alten Diesel nachrüsten kann, sollte das aus drei
Gründen tun:
1.) Der Wiederverkaufswert steigt deutlich.
2.) Es ist eine Steuerbefreiung (250 Euro) zu erwarten; wer nicht
nachrüstet, riskiert eine Strafsteuer.
3.) Diesel mit Partikelfilter sollen von Fahrverboten ausgenommen
werden
von Joachim R. Walther
Auto Bild vom 10.2.2006
Diese Autos können Sie nachrüsten
Endlich: Dieselpartikelfilter zum Nachrüsten sind
da. Der Einbau des Saubermanns soll bald steuerlich gefördert werden
Deutschlands Diesel sollen sich das Rauchen abgewöhnen, per
Dieselpartikelfilter ("DPF"). Dieses ko-Ziel hat die neue
Bundesregierung von der alten übernommen. Die steuerliche Förderung
dagegen soll nicht so großzügig ausfallen, wie sie noch 2005 geplant
war. Die gravierende Kürzung: Halter von Neuwagen mit DPF sollen
keinen Zuschuß vom Finanzamt bekommen. Warum nicht? Die Antwort der
Politik: Der DPF ist Stand der Technik, gehört bei Neuwagen deshalb
werksseitig an Bord (aktuelle Übersicht siehe AUTO BILD 5/06). Ab
2008 wünscht man sich dann die serienmäßige Ausrüstung aller
Neuwagen mit dem Filter.
Nur die Filter-Nachrüstung soll gefördert werden
Halter von neuen Dieseln ohne den Saubermann
sollen ab 2008 mit erhöhten Kfz-Steuersätzen bestraft werden. So
steht es kurz und bündig im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und
SPD. Zitat: "Wir werden die Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit
Partikelfiltern aufkommensneutral steuerlich fördern und ab 2008
neue Kraftfahrzeuge ohne diesen
Standard
mit einem steuerlichen Malus belegen. Die gute Nachricht darin: Die
Nachrüstung von filterlosen Dieseln, die bereits auf der Straße
sind, soll gefördert werden. Im Gespräch sind 250 Euro,
wahrscheinlich als Steuerfreibetrag - beschlossen ist dazu aber noch
nichts. Denn erst im Dezember hat der Bundesrat die technischen
Rahmenbedingungen für die Nachrüstung verabschiedet. Nur
Partikelfilter nach diesen Vorgaben erhalten auch eine Allgemeine
Betriebserlaubnis (ABE). Neben der Steuerförderung soll ein
nachgerüsteter Wagen mit der geplanten Kennzeichnungsverordnung eine
Plakette bekommen, die ihn als besonders schadstoffarm ausweist. Der
Umweltschutz, die geplante Steuerförderung sowie die mögliche
Ausnahme von Fahrverboten sprechen also für die Nachrüstung mit
einem Dieselpartikelfilter. Daneben der Werterhalt und die besseren
Verkaufschancen als Gebrauchter. Wichtig aber: Die Abgas- und
Steuernorm verbessert sich durch den Einbau des Partikelfilters
nicht. Euro 3 bleibt also Euro 3, Euro 4 bleibt Euro 4. Die
Produzenten von Nachrüstfiltern sind startbereit, Hersteller
Twin-Tec kann für viele Modelle bereits liefern (siehe Tabelle),
wird sein Programm
auf
weitere Fahrzeugmarken und Modelle erweitern. Die Hersteller HJS und
Vitkus etwa wollen in den nächsten Wochen folgen. Über die Angaben
der Tabelle kann der Dieselfahrer sein Modell genau identifizieren.
Wichtig dabei sind Typ, Motorkennbuchstabe, Baujahr, Abgasnorm und
Hersteller- wie Typschlüsselnummern (HSN und TSN; im Fahrzeugschein
"zu 2" und die ersten drei Ziffern "zu 3"). Die vorgeschriebene "PMStufe"
("Partikelminderungs- Stufe") des Filters ist verbunden mit der
Abgasnorm. Die PM-Stufen reichen von eins bis drei. Stufe drei
bezeichnet dabei den besten, also saubersten Wert. Eine Frage mag
sich der Dieselfahrer schließlich noch stellen: Ist die
Nachrüsttechnik schon ausgereift? Die Antwort darauf lieferte
bereits im Jahr 2004 der Nachrüstfilter von Twin-Tec in einem
Dauertest von AUTO BILD. Nach 50 000 Kilometern Fahrt mit Filter in
einem Golf IV TDI Variant hieß es: Alle Werte im grünen Bereich.
Roland Bunke
amz – auto-motor-zubehör Heft 1-2 Februar 2006
Grüne Karte für den Rußfilterkat
Die
Rußpartikel von Dieselautos müssen reduziert werden, damit sie auch
in Zukunft hohen Schadstoffgrenzwerten genügen. Im Dezember hat der
Bundesrat die für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit
Partikelfiltern notwendigen technischen Rahmenbedingungen mit der
Anlage XXVI zur Straßenverkehrszulassungsverordnung verabschiedet.
Rund zweieinhalb Jahre hat man bei Twin-Tec in Königswinter auf
diese Entscheidung gewartet. Jürgen Rinn hat sich mit
Unternehmenssprecher Rainer Werthmann über die sich daraus
ergebenden Perspektiven für die Kfz-Branche unterhalten.
Amz: Herr Werthmann, wird es Engpässe bei der Belieferung des
Handels und der Kfz-Werkstätten geben?
Werthmann: Marktstudien haben ergeben dass bei einer
steuerlichen Förderung und drohenden Fahrverboten Millionen
Dieselfahrer ihr Fahrzeug mit Partikelfilter nachrüsten werden.
Schon bald sind Lieferengpässe und längere Lieferzeiten
vorprogrammiert. Aber wer schnell reagiert wird auch schnell
beliefert, wir sind dabei, die ersten System auszuliefern. Wer
direkt Anfang des Jahres nachrüstet, hat gute Chancen noch schnell
seinen Rußfilterkat zu bekommen.
Amz: Für welche Fahrzeuge bietet Twin-Tec den Rußfilterkat
an?
Werthmann: Natürlich arbeiten wir permanent an der
Erweiterung unseres Lieferprogramms. Derzeit bieten wir Systeme für
mehr als zwei Millionen Fahrzeuge von Audi, Ford, Mazda, Nissan,
Opel, Renault, Skoda, Seat, Volvo und VW an. Übrigens meist Euro-4-
und Euro-3-Fahrzeuge. Die genauen Fahrzeugtypen sind im Internet
unter www.dieselrussfilter.de aufgeführt.
Amz: Und, können Sie auch liefern?
Werthmann: Können wir. Alle in unserem Lieferprogramm
aufgeführten Rußfilterkatalysatoren für die genannten
Fahrzeughersteller sind lieferbar.
Amz: Wie erfolgt der Einbau?
Werthmann: Alle Systeme werden in bewährter Twin-Tec-Qualität
inklusive Anbausatz und verständlicher Einbauanleitung geliefert.
Der Rußfilterkat wird entweder zusätzlich zum vorhandenen
Katalysator, an Stelle eines Schalldämpfers oder an Stelle eines
vorhandenen Katalysators in die Abgasanlage eingebaut.
Amz: Kann der vorhandene Kat weiter verwendet werden?
Werthmann: Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften müssen
vorgeschaltete Katalysatoren vor der Umrüstung erneuert werden, wenn
diese länger als fünf Jahre oder für mehr als 80 000 Kilomet im
Fahrzeug verbaut waren.
Amz: Wie lange gibt Twin-Tec Garantie auf den Rußfilterkat?
Werthmann: Twin-Tec übernimmt für den Rußfilterkat eine
Garantie auf Funktionstüchtigkeit, Maßgenauigkeit und Lebensdauer
für drei Jahre oder 80 000 Kilometer Laufleistung ab Einbau, je
nachdem, was zuerst eintritt.
Amz: Erlischt bei einem mit dem Rußfilterkat nachgerüsteten
Fahrzeug die Herstellergarantie, beziehungsweise kann diese vom
Hersteller entzogen werden?
Werthmann: Für die Qualität unserer Produkte stehen wir ein.
Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen liegen vor. Der
Einbau von Twin-Tec-Produkten in ein Fahrzeug berührt bestehende
Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegen den Fahrzeughersteller
nicht. Europäische Komission und Bundeskartellamt haben
klargestellt, dass anders lautende Garantiebedingungen des
Fahrzeugherstellers mit der aktuellen
Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung nicht vereinbar sind.
ADACmotorwelt Heft 2 - Februar 2006 Seite 3
Nicht nur reden - handeln!
Russfilter.Es steht im Koalitionsvertrag, und
gerade hat es der Bundeswirtschaftsminister bei der
ADAC-Preiverleihung "Gelber Engel" wiederholt: Die Nachrüstung von
Dieselautos mit Partikelfiltern soll gefördert werden. Fragt sich
nur, warum nichts passiert.
Zwar steht endlich fest, was Nachrüstfilter leisten müssen; deshalb
kommen jetzt immer mehr auf den Markt (Seite 10). Aber warum sollten
Dieselfahrer dafür freiwillig 500 bis 800 Euro ausgeben? Bei der
Einführung des Katalysators hat sich gezeigt, dass solche
Umwelttechnik erst dann den Siegeszug antritt, wenn der Staat
finanziell anschiebt. Das gilt auch für den Kauf von Neuwagen.
Leider spricht niemand mehr von einem Steuerbonus für Autofahrer,
die dabei der Umwelt zuliebe tiefer in die Tasche greifen.
Stattdessen soll ab 2008 mit Steuermalus bestraft werden, wer einen
neuen Diesel ohne Filter kauft. Das ist der falsche Weg!Wir brauchen
Steuerförderung für beides: 600 € für Neuwagen und für
Filter-Nachrüstung, die ein Auto so rußarm macht wie ein neues; 300
€ für Nachrüstungen mit einfacheren Filtern. Der ADAC hat ein
Kfz-Steuermodell vorgelegt, mit dem das möglich ist, und fordert die
Politiker in Bund und Ländern auf: Handelt endlich!
Ruth Goblirsch, Stellvertrende Chefredakteurin
Rhein-Zeitung 8.2.2006
Strafe für Schmutz-Diesel
Feinstaubproblem immer dramatischer:
Umweltministerium plant Sonderabgabe für Pkw ohne Filter
Deutschland bekommt das Feinstaubproblem nicht in den Griff. Nun
plant die Bundesregierung eine Strafsteuer für alle Dieselfahrzeuge,
die auch bis 2008 noch keine Dieselfilter nachgerüstet haben. Im
Gespräch sind 500 bis 600 Euro.
BERLIN. Mit jedem neuen Tag gerät Umweltminister Sigmar Gabriel
(SPD) stärker unter Druck: Koblenz, Stuttgart, Frankfurt, Jena,
München, Cottbus, Hildesheim, Erfurt - die Liste der Städte, in
denen es besonders stark "stinkt", wird immer länger. Einige
Messstationen verzeichnen seit Jahresbeginn beinahe täglich
Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte durch
gesundheitsschädliche Feinstaubpartikel. Nach Angaben des
Umweltbundesamtes wurde allein im Januar an fast 200 Messstationen
der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an mehr als zehn
Tagen übertroffen. Auch im Februar setzt sich dieser Besorgnis
erregende Trend fort. Die Sünderliste wird täglich länger. In
einigen Städten wurde inzwischen sogar an 20 und mehr Tagen der
zulässige Feinstaubwert überschritten. Laut einer für alle EU-Länder
seit Januar 2005 verbindlichen Richtlinie darf aber dieser Grenzwert
je Ort nur an maximal 35 Tagen im gesamten Jahr überschritten
werden. Sonst drohen Sanktionen durch die EU.
Die staubigste Stadt ist derzeit Berlin. Schon jetzt ist abzusehen,
dass bis zum Jahresende weit mehr Städte zu Aktionsplänen mit
Umleitungen und Straßensperrungen greifen müssen als gedacht. Der
lang anhaltende Winter, die kalte, windarme Witterung sorgen in
vielen Städten für eine hohe "Hintergrundbelastung" aus Heizanlagen
und Fabriken - und kein frischer Wind bläst die winzigen Rußteilchen
davon, die vor allem viele der rund neun Millionen Dieselautos und
eine riesige Zahl von Bussen und Lkw aus dem Auspuff schleudern.
Nicht nur das Umweltbundesamt bedrängt die schwarz-rote
Bundesregierung deshalb massiv, das Problem endlich energisch
anzugehen. Auch die Städte weisen immer ungeduldiger auf fehlende
Rechtsgrundlagen hin; sie fordern Fahrverbote für Diesel-Pkw mit
hohem Schadstoffausstoß in den Innenstädten.
Für Umweltminister Gabriel steht bereits fest: Es wird keine
steuerliche Begünstigung für Autos geben, die ab Werk einen
Dieselrußfilter eingebaut haben. Für die Nachrüstung sind allerdings
Steueranreize geplant. Im Gespräch sind 250 Euro. Und für
Dieselfahrzeuge ohne Filter ist ab 2008 eine Strafsteuer von bis zu
600 Euro fällig.
Freidhelm Fiedler